Corona Virus – so hilft die Steuerkanzlei Schröder
Gerne unterstützen wir Sie bei Anträgen auf Kurzarbeitergeld, Stundung von fälligen Steuerzahlungen, Anpassung der Vorauszahlungen, Entschädigungsanträgen nach dem Infektionsschutzgesetz und den für die Beantragung von Krediten benötigten Unterlagen. Aktuelle Informationen: – Schutzschirm der Bundesregierung – Kurzarbeitergeld – Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz